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Angebot

Wir nehmen vielfältige Aufträge an in der Begleitung von Familie, welche sozialpädagogische Unterstützung brauchen. Wir unterstützen bei der Problemanalyse, formulieren Zielvereinbarungen, wählen passende Arbeitsschritte aus und begleiten den ganzen Prozess. Unser Spezialgebiet ist die Stärkung elterlichen Fähigkeiten und Unterstützung im Aufbau und Erhalt von bedarfsgerechten Strukturen im Alltag zur Sicherstellung des Kindeswohls. 

In der sozialpädagogischen Familienbegleitung arbeiten wir eng mit den Eltern zusammen, behalten dabei stets das Kindeswohl im Auge und sind Ansprechspartner für das ganze Familien- und Helfersystem.
Eltern, die in der Erziehung oder bei der Problembewältigung im Alttag professionelle Hilfe benötigen, werden durch

unser Angebot massgeschneidert begleitet.

Wir haben einen Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern übernehmen Mandate im Raum Biel/ Seeland/ Bern

Wir bieten sozialpädagogische Familienbegleitung für Familien und Pflegefamilien. Wir unterstützen bei der Rückplatzierung aus einem stationären Setting.

Vorgehen und Anmeldung 

Füllen Sie das Anmeldeformular wenn möglich mit der Familie aus und senden Sie es an office@pamaki.ch. Danach nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf um den Auftrag zu besprechen.

Anschliessend vereinbaren wir einen Termin für das Erstgespräch der Familie und der sozialpädagogischen Familienbegleitung.

Indikationen und mögliche Einsatzgründe

Gerne begleiten wir die Familien wenn beispielsweise folgende Schwierigkeiten vorhanden sind:

  • unlösbare Konflikte im Familiensystem 

  • elterliche Fähigkeiten sind begrenzt

  • auffälliges Verhalten der Kinder (des Kindes) innerhalb oder ausserhalb der Familie

  • unüberbrückbare Konflikte zwischen Eltern und Schule/ Behörden

  • Konflikte bei der Umsetzung des gemeinsamen Sorgerechts

  • Unsicherheiten bei Trennung und Scheidung

  • psychische Beeinträchtigung der Eltern

  • Rückplatzierung eines Kindes aus einer Wohngruppe

 

Kontraindikationen

Bei untenstehenden Problemsituationen sehen wir von einer Begleitung durch unser Angebot ab: 

  • bestehenden oder vermuteten Missbrauchsvorwürfen

  • akute Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung

  • ungenügende elterliche Fähigkeiten im Umgang mit Säuglingen und Kleinkindern

  • instabiles und massives Suchtverhalten

  • schwerwiegende psychische Beeinträchtigungen

Leistungsvertrag mit dem Kanton  

Gemäss dem kantonalen Jugendamt Bern fällt das Angebot der SpF unter die Leistungen, die in der Gesetztesverordnung KFSG  geregelt ist. Wir haben einen Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern.

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